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 Die Voraussetzungen sind:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
oder
ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
oder
eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den
Hauptschulabschluss erweitert
oder
eine bestandene Abschlussprüfung an der Berufsfachschule
Altenpflegehilfe
oder
die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin
oder Krankenpflegehelfer besitzen
und
~ Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
~ Fähigkeit sich in andere einzufühlen
~ Freundliches, offenes Auftreten
~ Psychische und physische Belastbarkeit
~ Motivation
~ Bereitschaft kontinuierlich zu lernen
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