Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung
und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden
Zeitraum die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich ist, kann der
Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen
- Urlaub machen,
- wegen Krankheit oder Unfall ausfallen,
- sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme
unterziehen müssen oder
- eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist.
Eine Kurzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem
stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Krisensituationen in
Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege
nicht möglich ist.
Welches Ziel verfolgt die Kurzzeitpflege?
Durch die Aufnahme in einer
Kurzzeitpflegeeinrichtung soll eine Entlastung der Angehörigen erzielt
werden. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflegeeinrichtung soll auch zur
Erhaltung und Förderung der individuellen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen
beitragen.
Welche Leistungen werden durch die
Kurzzeitpflege erbracht?
Die Abdeckung aller pflegerischen und betreuerischen
Bedürfnisse rund um die Uhr, unter Berücksichtigung der ärztlichen
Anordnungen, wird durch die Kurzzeitpflege sichergestellt.
Wie hoch sind die Pflegesätze?
Die Höhe der Pflegekosten ist in der Regel abhängig
von der jeweiligen Pflegestufe.
Wie sieht die Kostenregelung bei
Kurzzeitpflege aus?
Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse
für die pflegerischen Leistungen bei Pflegestufe I und II einen
Gesamtbetrag von bis zu 1.432,00 Euro, bei Pflegestufe III bis zu
1.470,00 Euro, für einen Zeitraum von maximal vier Wochen
pro Kalenderjahr.
Die ggf. darüber hinaus anfallenden Kosten und die
Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen vom Pflegebedürftigen
selbst getragen werden.
Für bedürftige Personen übernimmt nach Überprüfung
des Anspruches evtl. das Sozialamt die Kosten.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den
jeweiligen Pflegeberater, der für Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
zuständig ist.