Ansicht vergrößernAnsicht verkleinern                    Home Kontakt Suche Stellenangebote Inhaltsverzeichnis Impressum
Über Hansa
Hansa Multivision
Unsere Philosophie
Häuser und Einrichtungen
Ambulanter Pflegedienst
Ausbildung
Fort- und Weiterbildung
Hansa Magazin
Presse und Aktuelles
Links
Links
Hansa | Gemeinnützige Altenheim-
Verwaltungs- und Service GmbH

Hansa-Ring 40-44
26133 Oldenburg
Telefon  (04 41) 9 22 83-0
Telefax  (04 41) 9 22 83-33
hansa@seniorenheime-hansa.de

Hansa

            


Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich ist, kann der Pflegebedürftige in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen werden.

Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage? 

Wenn die pflegenden Angehörigen

  • Urlaub machen,
  • wegen Krankheit oder Unfall ausfallen,
  • sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder
  • eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist.

Eine Kurzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist.

Welches Ziel verfolgt die Kurzzeitpflege?

Durch die Aufnahme in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung soll eine Entlastung der Angehörigen erzielt werden. Der Aufenthalt in der Kurzzeitpflegeeinrichtung soll auch zur Erhaltung und Förderung der individuellen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen beitragen.

Welche Leistungen werden durch die Kurzzeitpflege erbracht?

Die Abdeckung aller pflegerischen und betreuerischen Bedürfnisse rund um die Uhr, unter Berücksichtigung der ärztlichen Anordnungen, wird durch die Kurzzeitpflege sichergestellt.

Wie hoch sind die Pflegesätze?

Die Höhe der Pflegekosten ist in der Regel abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. 

Wie sieht die Kostenregelung bei Kurzzeitpflege aus?

Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse für die pflegerischen Leistungen bei Pflegestufe I und II einen Gesamtbetrag von bis zu 1.432,00 Euro, bei Pflegestufe III bis zu 1.470,00 Euro, für einen Zeitraum von maximal vier Wochen pro Kalenderjahr.

Die ggf. darüber hinaus anfallenden Kosten und die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Für bedürftige Personen übernimmt nach Überprüfung des Anspruches evtl. das Sozialamt die Kosten.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Pflegeberater, der für Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuständig ist.